"Bei einer Annahme
als Kind (Adoption) durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson
erhält das Kind den rechtlichen Status eines ehelichen
Kindes des annehmenden Ehepaares bzw. der annehmenden Person.
Bei der Adoption eines Kindes oder Jugendlichen handelt es sich
häufig um eine Maßnahme, die mit einschneidenden
Veränderungen in der Lebenssituation und der Trennung von
leiblicher Mutter bzw. Herkunftsfamilie verbunden ist.
Sie stellt
in diesen Fällen für den jungen Menschen allerdings
auch die Chance dar, eine neue und auf Dauer angelegte Familienbindung
einzugehen. Bei Adoptionen durch Stiefeltern oder nahe Verwandte
wird häufig nur die rechtliche Konsequenz aus einer bereits
bestehenden familiären Bindung gezogen."
Viele Paare,
die vielleicht selbst keine Kinder bekommen können, denken
früher oder später über eine Adoption nach. Um
ein Kind adoptieren zu können müssen in der Regel
zum Wohle des Kindes einige Bedingungen erfüllt sein.